Kleinreparaturen für Hausverwaltungen: der Alltag im Bestand
Wer in einer Berliner Hausverwaltung arbeitet, kennt die Liste. Die Haustür im Friedrichshainer Altbau schließt nicht mehr von selbst. Im Seitenflügel in Neukölln ist die Lampe im zweiten Stock dunkel. Ein Mieter in Marzahn meldet, dass die Silikonfuge in der Dusche schwarz ist. Der Briefkasten von Wohnung 14 lässt sich nicht öffnen. Jeder dieser Aufträge ist klein. Zusammen ergeben sie einen großen Teil der Arbeit einer Verwaltung.
Der Aufwand liegt dabei selten in der Reparatur selbst. Er liegt darin, jemanden zu finden, der kommt, einen Termin mit dem Mieter abzustimmen, den Schlüssel zu organisieren, nachzufragen, ob es erledigt ist, und eine Rechnung zu prüfen, auf der nicht steht, was eigentlich gemacht wurde.
Unser Reparaturservice nimmt diesen Aufwand ab. Sie schicken einen Auftrag, wir kümmern uns um alles Weitere: Termin mit dem Mieter, Zugang zum Objekt, Reparatur, Foto vorher und nachher, Abrechnung mit Fotoprotokoll. Bis zur vereinbarten Freigabegrenze müssen Sie nichts weiter tun. Darüber hinaus bekommen Sie eine Meldung mit Foto und Aufwandsschätzung und entscheiden.
Die Grundlage ist ein Rahmenvertrag mit festem Stundensatz ab 37 € netto, einer Materialregel, Reaktionszeiten nach Dringlichkeit und der Regel, dass wir nachbessern, bevor die Rechnung fällig wird.
Türen und Schlösser: die häufigsten Kleinreparaturen
Türen sind die Bauteile, die in einem Mehrfamilienhaus am stärksten beansprucht werden. Eine Haustür in einem Berliner Altbau mit dreißig Wohnungen wird hunderte Male am Tag geöffnet und geschlossen. Türschließer verlieren ihre Einstellung, Bänder sacken ab, Schlösser verschleißen, Türdichtungen reißen.
Wir stellen Türschließer so ein, dass die Tür sicher ins Schloss fällt, ohne zu knallen. Wir tauschen defekte Türschließer, richten abgesackte Türen aus, wechseln Schließzylinder und Schlösser, erneuern Dichtungen und Türstopper. Bei Haustüren, Kellertüren, Hoftoren und Wohnungseingangstüren.
Beim Tausch von Schließzylindern in einer Schließanlage brauchen wir den Sicherungsschein oder die Freigabe der Verwaltung, weil Zylinder einer Anlage nur über den Hersteller oder einen berechtigten Fachhändler nachbestellt werden können. Wir organisieren die Bestellung und bauen den Zylinder ein.
Bei Brandschutztüren und Rauchschutztüren gilt besondere Sorgfalt. Sie müssen selbstständig schließen und dürfen nicht verkeilt werden. Kleine Mängel wie einen schwachen Türschließer beheben wir. Wenn die Tür selbst beschädigt ist oder eine Prüfung ansteht, empfehlen wir einen dafür zugelassenen Fachbetrieb.
- ■Türschließer einstellen und tauschen
- ■Türbänder nachstellen, abgesackte Türen ausrichten
- ■Schließzylinder und Einsteckschlösser wechseln
- ■Türdrücker und Rosetten befestigen oder tauschen
- ■Türdichtungen und Bodendichtungen erneuern
- ■Hoftore, Gartentore und Kellertüren gangbar machen
- ■Briefkastenschlösser tauschen
Beleuchtung in Treppenhaus, Keller und Außenanlage
Eine dunkle Treppe ist nicht nur unangenehm, sie ist ein Haftungsrisiko. Wenn jemand im unbeleuchteten Treppenhaus stürzt, wird geprüft, ob der Eigentümer seine Verkehrssicherungspflicht erfüllt hat. Defekte Beleuchtung gehört deshalb zu den Mängeln, die schnell behoben werden sollten.
Leuchtmittel tauschen wir direkt, in Treppenhäusern, Kellern, Dachböden, Tiefgaragen, Hauseingängen und Außenanlagen. Dazu gehören auch Abdeckungen, die gebrochen oder verloren gegangen sind, und Bewegungsmelder, die falsch eingestellt sind oder zu früh abschalten. Wenn wir im Rahmen der Objektbetreuung ohnehin im Haus sind, tauschen wir Leuchtmittel beim Kontrollgang.
Wenn eine Leuchte trotz neuem Leuchtmittel nicht funktioniert, liegt der Fehler meist in der Installation: im Schalter, im Zeitrelais, in der Leitung oder im Sicherungskasten. Hier endet unsere Arbeit, und ein Elektrofachbetrieb übernimmt. Wir koordinieren den Betrieb, öffnen das Objekt und prüfen danach, ob die Beleuchtung wieder läuft.
Bei der Umstellung auf sparsame Leuchtmittel beraten wir gern und tauschen die Leuchtmittel im ganzen Haus in einem Termin. Der Tausch einzelner Leuchten gegen LED-Leuchten mit Anschlussarbeiten ist Elektroarbeit und läuft über den Fachbetrieb.
Silikonfugen, Duschköpfe und Sanitär ohne Eingriff in die Leitung
Silikonfugen in Bädern und Küchen sind Wartungsfugen. Sie halten nicht ewig, sie verfärben sich, reißen und lösen sich vom Untergrund. Wenn eine Fuge nicht mehr dicht ist, läuft Wasser dahinter, und aus einer kleinen Reparatur wird ein Wasserschaden in der Wohnung darunter.
Wir erneuern Silikonfugen an Duschen, Wannen, Waschbecken, Küchenarbeitsplatten und Fensterbänken. Dabei entfernen wir die alte Fuge vollständig, reinigen und trocknen den Untergrund und ziehen eine neue Fuge mit passendem Sanitärsilikon. Danach muss die Fuge aushärten, bevor sie nass wird. Den Mieter informieren wir, wie lange er warten soll.
Weitere Arbeiten am Sanitär ohne Eingriff in die Installation erledigen wir ebenfalls: Duschköpfe, Brauseschläuche und Brausehalter tauschen, Spülkästen einstellen, Siphons reinigen und tauschen, Perlatoren entkalken, WC-Sitze wechseln, Abläufe frei machen.
Alles, was die Wasser- oder Abwasserleitung öffnet, etwa den Tausch einer Armatur mit Eckventilen, eine Leckage in der Leitung oder ein Rohrbruch, übernimmt ein Sanitärfachbetrieb. Wir sichern bei Wasseraustritt die Stelle ab, drehen das Wasser ab, wenn möglich, und koordinieren den Betrieb.
Kleinreparaturklausel im Mietvertrag: was Verwaltungen wissen sollten
In vielen Berliner Mietverträgen steht eine Kleinreparaturklausel. Sie regelt, dass der Mieter die Kosten für kleine Reparaturen an bestimmten Teilen der Wohnung selbst trägt, etwa an Installationsgegenständen für Wasser, Elektrizität und Gas, an Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüssen und Verschlussvorrichtungen von Fensterläden. Gemeint sind Teile, mit denen der Mieter häufig und direkt in Berührung kommt.
Die Rechtsprechung hat für solche Klauseln enge Grenzen gezogen. Eine Kleinreparaturklausel ist nur wirksam, wenn sie einen Höchstbetrag pro einzelner Reparatur und einen Höchstbetrag pro Jahr festlegt. Liegt eine Reparatur über dem Einzelbetrag, trägt der Vermieter die Kosten vollständig, nicht nur den Teil über der Grenze. Und der Mieter darf nicht verpflichtet werden, die Reparatur selbst zu beauftragen. Er zahlt nur die Kosten.
Welche Beträge in Ihren Mietverträgen stehen und ob die Klausel wirksam ist, prüft Ihre Verwaltung oder Ihr Anwalt. Wir geben dazu keine Rechtsberatung und nennen bewusst keine Beträge.
Was wir für die Umsetzung tun: Wir dokumentieren jede Reparatur in einer Wohnung so, dass die Verwaltung erkennen kann, welches Bauteil betroffen war und was die Reparatur gekostet hat. Auf Wunsch weisen wir Reparaturen, die unter eine Kleinreparaturklausel fallen könnten, auf der Rechnung gesondert aus. Ob und wie sie an den Mieter weiterberechnet werden, entscheidet die Verwaltung.
Fenster, Beschläge und Einbauten
Fenster in Gemeinschaftsflächen wie Treppenhäusern, Kellern und Dachböden werden selten geöffnet und dann oft mit Gewalt. Beschläge verschleißen, Griffe brechen ab, Flügel klemmen oder schließen nicht mehr dicht. In Wohnungen kommen Fenster hinzu, die sich nicht mehr kippen lassen, und Dichtungen, durch die es zieht.
Wir stellen Fensterbeschläge ein, schmieren und tauschen sie, ersetzen Griffe, erneuern Dichtungen und machen klemmende Flügel gangbar. Bei Kastenfenstern im Altbau achten wir darauf, die alten Beschläge zu erhalten, wo es geht. Bei Kunststofffenstern in Neubauten und sanierten Plattenbauten sind Ersatzteile meist gut verfügbar.
Für Einbauten in Wohnungen, Serviced Apartments und Gewerbeeinheiten erledigen wir Reparaturen an Küchenfronten, Schranktüren, Schubladen, Scharnieren und Möbelbeschlägen. Wenn ganze Küchen oder Möbel neu montiert werden müssen, übernimmt das unser Bereich Montage, mit Küchenmontage und Möbelmontage für Verwaltungen und Betreiber.
Glasbruch in Fenstern oder Türen ist Arbeit für einen Glaser. Wir sichern die Stelle ab und koordinieren den Fachbetrieb.
Elektro und Sanitär über koordinierte Berliner Fachbetriebe
Ein Reparaturservice, der alles selbst macht, macht entweder Dinge, die er nicht darf, oder er macht nicht alles. Arbeiten an der Elektroinstallation dürfen nur Elektrofachkräfte ausführen, Arbeiten an Gas- und Trinkwasserinstallationen nur eingetragene Fachbetriebe. Das hat gute Gründe: Fehler an diesen Anlagen gefährden Leben und Gebäude.
Wir halten uns an diese Grenze. Was eine Fachfirma braucht, koordinieren wir mit Berliner Fachbetrieben für Elektro, Sanitär, Heizung, Glas und weitere Gewerke. Für die Verwaltung ändert sich dabei nichts: Sie schickt den Auftrag an uns, und wir sorgen dafür, dass er erledigt wird.
Die Koordination umfasst Auftrag innerhalb der Freigabegrenze oder Angebot zur Freigabe, Termin mit dem Fachbetrieb und dem Mieter, Zugang zum Objekt, Begleitung vor Ort, Prüfung des Ergebnisses und Dokumentation mit Foto. Wenn der Fachbetrieb weitere Mängel feststellt, kommen diese als Meldung zu Ihnen.
Viele Verwaltungen haben eigene Stammbetriebe, mit denen sie seit langem zusammenarbeiten. Das respektieren wir. Im Rahmenvertrag legen wir fest, welche Betriebe für welche Gewerke beauftragt werden. Wir übernehmen dann nur die Koordination.
| Arbeit | Wer führt aus |
|---|
| Leuchtmittel, Abdeckungen, Bewegungsmelder einstellen | Nuxa Solutions |
| Schalter, Steckdosen, Leitungen, Sicherungskasten | Elektrofachbetrieb, von uns koordiniert |
| Silikon, Duschköpfe, Spülkasten einstellen, Siphon | Nuxa Solutions |
| Armaturen, Leitungen, Leckagen, Rohrbruch | Sanitärfachbetrieb, von uns koordiniert |
| Heizkörper entlüften | Nuxa Solutions |
| Heizungsanlage, Thermostatventile, Gas | Heizungsfachbetrieb, von uns koordiniert |
| Glasbruch | Glaser, von uns koordiniert |
Freigabegrenze im Rahmenvertrag: wie sie in der Praxis funktioniert
Die Freigabegrenze ist der Betrag, bis zu dem wir eine Reparatur ohne Rückfrage ausführen. Sie bestimmt, wie viel Arbeit der Verwaltung erspart bleibt. Ist sie zu niedrig, muss fast jeder Auftrag einzeln freigegeben werden. Ist sie zu hoch, verliert die Verwaltung den Überblick über die Kosten.
In der Praxis bewährt sich eine Freigabegrenze, die die typischen Kleinreparaturen abdeckt: Türschließer einstellen, Leuchtmittel tauschen, Silikonfuge erneuern, Schloss wechseln. Größere Arbeiten, Arbeiten mit teurem Material und alle Fachbetriebsaufträge über der Grenze kommen zur Freigabe. Die Höhe legen Sie fest, bei Eigentümergemeinschaften oft in Abstimmung mit dem Beschluss der Eigentümerversammlung.
Für Arbeiten über der Grenze schicken wir eine Meldung mit Foto, Beschreibung, geschätzter Arbeitszeit und Material. Sie antworten mit Freigabe, Ablehnung oder der Bitte um ein Angebot. Bis zur Freigabe sichern wir die Stelle, wenn nötig, und tun sonst nichts, was Kosten verursacht.
Die Freigabegrenze kann pro Objekt unterschiedlich sein, etwa wenn die Eigentümer eines Objekts strengere Regeln wünschen. Sie kann auch nach Art der Arbeit unterschieden werden, etwa eine Grenze für eigene Arbeiten und eine für Fachbetriebe.
Vom Auftrag zur Rechnung: der Weg einer Kleinreparatur
Damit eine Kleinreparatur wirklich klein bleibt, muss der Weg vom Auftrag bis zur Rechnung kurz sein. Bei uns sieht er so aus.
Die Verwaltung schickt den Auftrag per E-Mail, Telefon oder über ihr Portal: Objekt, Wohnung oder Bereich, Mangel, Kontakt des Mieters. Wir bestätigen den Eingang und rufen den Mieter an, um einen Termin zu vereinbaren. Wenn die Reparatur in einer Gemeinschaftsfläche liegt, kommen wir ohne Termin mit dem Mieter zum nächsten passenden Zeitpunkt.
Vor Ort fotografieren wir den Mangel, führen die Reparatur aus und fotografieren das Ergebnis. Wenn sich herausstellt, dass die Reparatur über der Freigabegrenze liegt oder einen Fachbetrieb braucht, stoppen wir und melden das. Wenn der Mieter nicht da ist, dokumentieren wir den vergeblichen Termin.
Nach der Reparatur bekommen Sie die Rechnung mit Arbeitszeit, Material und Fotoprotokoll, zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Wenn innerhalb dieser Zeit ein Mangel an unserer Arbeit auftritt, bessern wir nach, bevor die Rechnung fällig wird.
- ■Auftrag der Verwaltung mit Objekt, Mangel und Kontakt
- ■Eingangsbestätigung und Terminabsprache mit dem Mieter
- ■Foto vorher, Reparatur, Foto nachher
- ■Stopp und Meldung, wenn die Freigabegrenze überschritten wird
- ■Rechnung mit Arbeitszeit, Material und Fotoprotokoll
- ■Nachbesserung vor Fälligkeit, falls nötig
Reparaturservice Kosten: was eine Kleinreparatur kostet
Kleinreparaturen rechnen wir nach Arbeitszeit ab, ab 37 € pro Stunde netto. Material berechnen wir nach der Regel im Rahmenvertrag, Entsorgung gesondert und nur nach Freigabe. Die Arbeitszeit wird mit Beginn und Ende dokumentiert und steht auf der Rechnung.
Wie lange eine Kleinreparatur dauert, hängt vom Mangel und vom Zugang ab. Ein Türschließer ist meist schnell eingestellt, eine Silikonfuge in einer großen Dusche braucht länger, weil die alte Fuge erst vollständig entfernt werden muss. Wenn wir mehrere Aufträge im selben Objekt bündeln können, sinkt der Aufwand pro Auftrag.
Für die Anfahrt gilt die Regel im Rahmenvertrag. In Objekten mit laufender Objektbetreuung oder Hausmeisterservice fällt keine gesonderte Anfahrt an, weil wir ohnehin regelmäßig vor Ort sind. Für Objekte ohne laufende Betreuung vereinbaren wir eine feste Regel, die vorher bekannt ist.
Bei Reparaturen, deren Umfang vorher klar ist, etwa der Tausch aller Briefkastenschlösser eines Hauses, erstellen wir auf Wunsch einen Festpreis. Dann steht der Betrag vor Beginn fest.
Foto vorher und nachher: warum jede Reparatur dokumentiert wird
Eine Rechnung über eine Stunde Arbeit und ein Türschließer sagt wenig. Wo war die Tür, was war kaputt, was wurde gemacht? Wenn ein Eigentümer, ein Mieter oder ein Prüfer nachfragt, muss die Verwaltung die Antwort suchen, oft bei uns, oft Wochen später.
Wir fotografieren deshalb jeden Mangel vor der Reparatur und das Ergebnis danach. Die Fotos zeigen das Bauteil und seine Umgebung, damit klar ist, wo es sich befindet. Sie tragen Datum und Uhrzeit. Zusammen mit einer kurzen Beschreibung bilden sie das Fotoprotokoll, das an jeder Rechnung hängt.
Für die Verwaltung hat das mehrere Vorteile. Sie kann die Rechnung sofort prüfen, ohne nachzufragen. Sie kann Mietern oder Eigentümern zeigen, was gemacht wurde. Sie hat einen Nachweis, falls ein Mangel später wieder auftritt. Und sie kann bei Reparaturen, die unter eine Kleinreparaturklausel fallen könnten, belegen, welches Bauteil betroffen war.
Für uns ist das Protokoll ebenfalls wichtig. Es zeigt, in welchem Zustand wir die Stelle hinterlassen haben. Wenn später ein Schaden auftritt, lässt sich klären, ob er mit unserer Arbeit zusammenhängt.
Reparaturservice für Serviced Apartments und Betreiber
Für Betreiber von Serviced Apartments, Boardinghouses und Studentenwohnheimen sind Kleinreparaturen Tagesgeschäft. Mit jedem Gästewechsel fallen Mängel auf: eine lose Garderobe, ein Duschkopf, der tropft, ein Schrank, der nicht schließt, eine Lampe, die flackert. Wenn diese Mängel nicht vor dem nächsten Gast behoben sind, landen sie in der Bewertung.
Wir arbeiten für Betreiber mit einer festen Liste, die Ihr Housekeeping füllt. Zu vereinbarten Zeiten, etwa täglich oder mehrmals pro Woche, arbeiten wir die Liste ab. Mängel, die ein Apartment unbewohnbar machen, haben Vorrang und werden außerhalb der Liste behandelt.
Wenn wir die Möbel und Einbauten selbst montiert haben, etwa bei der Objekteinrichtung vor der Eröffnung, kennen wir jedes Teil und haben Ersatzteile schnell zur Hand. Das verkürzt die Reparaturzeit erheblich.
Die Abrechnung läuft wie bei Verwaltungen nach Stundensatz mit Fotoprotokoll. Auf Wunsch fassen wir die Reparaturen pro Apartment zusammen, damit Sie sehen, welche Einheiten besonders viel Aufwand verursachen.
Reparaturservice in Berlin: Altbau in Kreuzberg, Platte in Marzahn, Neubau in Mitte
Kleinreparaturen in Berlin unterscheiden sich je nach Gebäude stark. Im Altbau in Kreuzberg, Neukölln, Friedrichshain, Prenzlauer Berg oder Schöneberg sind es Holztüren, die im Winter klemmen und im Sommer schleifen, Kastenfenster, alte Kellertüren, Dielenböden und Treppenhäuser mit Holzgeländern. Hier ist oft Anpassung gefragt statt Austausch, weil Ersatzteile nicht von der Stange kommen.
In den Großsiedlungen in Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Spandau oder im Märkischen Viertel in Reinickendorf sind es Wohnungseingangstüren, Briefkastenanlagen mit vielen Fächern, Aufzugsvorräume, Kunststofffenster und Bäder mit vielen Fugen. Viele Bauteile sind gleich, was Reparaturen planbar macht.
In Neubauten in Mitte, an der Spree, in Adlershof oder in neuen Quartieren an den Stadträndern sind es elektrische Türöffner, Gegensprechanlagen, Glastüren mit schweren Beschlägen und Bewegungsmelder. Hier achten wir auf Gewährleistungsfristen und melden Mängel, die über den Bauträger laufen sollten, statt sie selbst zu reparieren.
In allen zwölf Bezirken arbeiten wir nach denselben Regeln: Stundensatz, Freigabegrenze, Foto vorher und nachher, Nachbesserung vor Fälligkeit.
Aufträge bündeln: weniger Anfahrten, niedrigere Kosten
Der teuerste Teil einer Kleinreparatur ist oft nicht die Reparatur, sondern der Weg dorthin. Wer für einen Türschließer quer durch Berlin fährt, braucht dafür mehr Zeit als für die Arbeit selbst. Deshalb lohnt es sich, Aufträge zu bündeln.
Wir planen Kleinreparaturen nach Objekten und Bezirken. Wenn in einem Haus mehrere Mängel gemeldet sind, erledigen wir sie in einem Termin. Wenn wir das Objekt ohnehin für die Objektbetreuung, den Hausmeisterservice oder die Treppenhausreinigung besuchen, nehmen wir Reparaturen mit, die nicht eilig sind. Für die Verwaltung bedeutet das weniger Anfahrten auf der Rechnung und weniger Termine mit Mietern.
Damit das funktioniert, braucht es eine klare Einordnung der Dringlichkeit. Eilige Reparaturen kommen sofort, alle anderen in den nächsten geplanten Termin im Objekt. Im Rahmenvertrag legen wir fest, wie lange ein nicht eiliger Auftrag höchstens warten darf.
Bei großen Verwaltungen mit vielen Objekten in einem Bezirk planen wir feste Reparaturtage pro Bezirk. Dann weiß die Verwaltung, dass Aufträge für Friedrichshain-Kreuzberg zum Beispiel an einem bestimmten Wochentag erledigt werden, und kann Mieter gleich bei der Meldung informieren.
Material und Ersatzteile: wie wir damit umgehen
Für die meisten Kleinreparaturen haben wir Standardmaterial dabei: Leuchtmittel in gängigen Fassungen, Silikon, Schrauben, Dübel, Dichtungen, Türstopper, Spachtelmasse, gängige Schließzylinder und Türschließer. Dadurch lässt sich ein großer Teil der Aufträge beim ersten Termin abschließen.
Spezielle Ersatzteile, etwa Zylinder einer Schließanlage, Beschläge eines bestimmten Fensterherstellers oder Leuchten eines bestimmten Modells, bestellen wir nach Freigabe. Wir sagen Ihnen vorher, was das Teil kostet und wie lange die Lieferung dauert. Bis zum Einbau sichern wir die Stelle, wenn nötig.
Das Material berechnen wir nach der Regel im Rahmenvertrag. Auf der Rechnung steht jedes Teil einzeln mit Menge und Preis. Wenn Ihre Verwaltung bestimmte Produkte vorgibt, etwa einen Hersteller für Leuchtmittel oder Schließzylinder, halten wir uns daran.
Wenn ein Ersatzteil nicht mehr lieferbar ist, etwa bei alten Beschlägen im Altbau, schlagen wir eine passende Alternative vor und zeigen Ihnen vorher, wie sie aussieht. So entscheiden Sie, ob die Optik im Treppenhaus einheitlich bleiben soll oder ein Austausch mehrerer Teile sinnvoller ist.
Altteile und Verpackungen nehmen wir mit. Größere Mengen, etwa beim Tausch aller Briefkästen, entsorgen wir nach Freigabe und berechnen die Entsorgung gesondert.
So beginnt der Reparaturservice für Ihre Verwaltung
Innerhalb einer Woche nach Ihrer Anfrage sehen wir uns ein oder mehrere Ihrer Objekte an und sprechen mit Ihnen über die typischen Mängel, die Zahl der Aufträge pro Monat und den Weg, auf dem Aufträge heute laufen. Dabei klären wir auch, ob Sie eigene Fachbetriebe haben, mit denen wir zusammenarbeiten sollen.
Fünf Werktage später bekommen Sie den Rahmenvertrag mit Stundensatz, Materialregel, Freigabegrenze, Reaktionszeiten nach Dringlichkeit, Nachbesserung vor Fälligkeit und Zahlungsziel. Die Preise gelten zwölf Monate.
Vier Wochen nach Unterschrift sind wir startklar. Ab dann schicken Sie Aufträge per E-Mail, Telefon oder über das Portal Ihrer Verwaltung, und Ihr Ansprechpartner in unserem Büro sorgt dafür, dass sie nach den Regeln des Vertrags erledigt werden. In den ersten Wochen sprechen wir öfter mit Ihnen, um Abläufe und Freigabegrenze nachzujustieren.
Einzelne Reparatur für die eigene Wohnung: MisterFixer
Der Reparaturservice von Nuxa Solutions ist für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften, Gewerbe und Betreiber gedacht, die regelmäßig Reparaturen brauchen und dafür einen Rahmenvertrag schließen. Wenn Sie als Mieter oder Eigentümer einer einzelnen Wohnung eine einmalige Reparatur brauchen, ist MisterFixer der passende Weg. MisterFixer gehört ebenfalls zur Nuxa Group und ist auf kleine Einzelaufträge mit Online-Buchung ausgerichtet.
Wenn Sie als Mieter einen Mangel in Ihrer Mietwohnung haben, für den der Vermieter zuständig ist, melden Sie ihn bitte Ihrer Hausverwaltung. Wenn Ihre Verwaltung mit uns zusammenarbeitet, kommen wir dann im Auftrag der Verwaltung.