Winterdienst in Berlin: wer räumen und streuen muss
In Berlin sind die Eigentümer der anliegenden Grundstücke verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Haus bei Schnee und Glätte zu räumen und zu streuen. Das regelt das Berliner Straßenreinigungsgesetz. Die Pflicht betrifft den öffentlichen Gehweg vor dem Grundstück, dazu kommen auf dem eigenen Grundstück die Zugänge zum Haus, Wege zu Mülltonnen und Stellplätzen, Höfe und Treppen, auf denen Menschen gehen.
Die Fahrbahnen der öffentlichen Straßen räumt in der Regel die Berliner Stadtreinigung. Die Gehwege nicht. Wer hier seiner Pflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder und vor allem die Haftung, wenn jemand auf dem ungeräumten Weg stürzt.
Die meisten Eigentümer und Hausverwaltungen übertragen den Winterdienst an einen Dienstleister. Das ist rechtlich möglich, wenn es vertraglich klar geregelt ist. Aber die Verantwortung verschwindet damit nicht ganz: Der Eigentümer muss den Dienstleister sorgfältig auswählen und kontrollieren, ob er seine Arbeit tut.
Nuxa Solutions übernimmt den Winterdienst in Berlin für Wohnanlagen, Eigentümergemeinschaften und Gewerbeobjekte. Wir räumen und streuen nach Plan, dokumentieren jeden Einsatz und liefern Ihnen damit den Nachweis, den Sie für Ihre Kontrollpflicht brauchen. Auf dieser Seite erklären wir, was zum Winterdienst gehört, wie er abgerechnet wird und worauf Sie beim Vertrag achten sollten.
Was das Berliner Straßenreinigungsgesetz verlangt
Das Straßenreinigungsgesetz legt in Berlin fest, welche Flächen von wem zu reinigen und im Winter zu räumen sind. Für Gehwege gilt: Schnee ist zu räumen, Glätte ist mit abstumpfenden Mitteln zu bekämpfen, und das in einem Zeitraum und einer Breite, die einen sicheren Fußgängerverkehr erlauben. Die genauen Zeiten und Mindestbreiten stehen im Gesetz. Wir legen sie im Leistungsverzeichnis für Ihr Objekt fest, damit sie im Vertrag verbindlich sind.
Wichtig ist, dass die Pflicht nicht nur bei Schneefall besteht. Auch Eisglätte durch gefrierenden Regen oder überfrierende Nässe muss bekämpft werden. Und die Pflicht gilt den ganzen Tag über bis zum Abend, nicht nur am Morgen. Wenn es nach dem ersten Einsatz weiter schneit oder friert, muss erneut geräumt oder gestreut werden.
Geräumter Schnee darf nicht auf die Fahrbahn, auf Radwege oder vor Hydranten, Gullys und Haltestellen geschoben werden. Er wird am Rand des Gehwegs so gelagert, dass Fußgänger und der Verkehr nicht behindert werden.
Wir geben keine Rechtsberatung. Was im Einzelfall gilt, etwa an Eckgrundstücken oder bei Gehwegen ohne klare Abgrenzung, klärt im Zweifel Ihre Verwaltung mit dem Bezirksamt. Wir richten den Winterdienst nach dem aus, was für Ihr Grundstück gilt.
Räumen und Streuen: was beim Einsatz passiert
Ein Winterdiensteinsatz besteht aus zwei Arbeiten, die je nach Wetter einzeln oder zusammen anfallen. Bei Schneefall wird zuerst geräumt. Der Schnee wird mit Schiebern, Besen oder bei großen Flächen mit kleiner Räumtechnik vom Gehweg und den Zugängen entfernt und am Rand gelagert. Danach wird gestreut, damit die verbleibende Schneeschicht oder darunter liegendes Eis nicht glatt wird.
Bei Glätte ohne Schnee, also bei Eisregen, Reif oder überfrierender Nässe, wird nur gestreut. Das abstumpfende Streugut erhöht die Reibung auf der glatten Fläche. Es muss gleichmäßig verteilt werden, damit keine Lücken bleiben.
Bei Dauerschneefall oder wiederholter Glätte wird der Einsatz wiederholt. Wie oft wir am Tag kommen, hängt vom Wetter ab und ist im Vertrag geregelt: Im Saisonvertrag sind wiederholte Einsätze enthalten oder nach einem festen Satz pro Einsatz abgerechnet.
Nach dem Winter, wenn kein Frost mehr zu erwarten ist, wird das Streugut wieder entfernt. Splitt, der liegen bleibt, verstopft Gullys und wird selbst zur Rutschgefahr. Die Splittbeseitigung im Frühjahr gehört bei uns zum Saisonvertrag, wenn sie vereinbart ist.
- ■Gehweg vor dem Grundstück in der vorgeschriebenen Breite
- ■Hauszugänge, Eingangstreppen und Rampen
- ■Wege zu Mülltonnen, Fahrradstellplätzen und Garagen
- ■Höfe und Durchgänge, die als Weg genutzt werden
- ■Stellplätze und Zufahrten, wenn vereinbart
- ■Feuerwehrzufahrten und Notausgänge freihalten
Splitt statt Salz: Streugut auf Berliner Gehwegen
Auf Berliner Gehwegen ist Auftausalz grundsätzlich nicht erlaubt. Der Grund ist der Schutz von Bäumen, Pflanzen, Böden und Grundwasser. Salz, das mit dem Schmelzwasser in die Baumscheiben läuft, schädigt die Straßenbäume, und davon hat Berlin sehr viele. Auch Hundepfoten, Schuhe, Bodenbeläge in Treppenhäusern und Betonflächen leiden unter Salz.
Erlaubt und vorgeschrieben sind abstumpfende Streumittel: Splitt, Granulat, Sand oder ähnliche Materialien, die die Oberfläche griffiger machen, ohne das Eis zu schmelzen. Es gibt eng begrenzte Ausnahmen, etwa bei besonderen Gefahrenlagen an Treppen oder Gefällestrecken. Was davon für Ihr Objekt gilt, klären wir im Einzelfall.
Wir streuen auf Gehwegen und Zugängen mit abstumpfendem Streugut. Die Körnung wählen wir so, dass sie gut greift und sich im Frühjahr gut wieder entfernen lässt. Auf eigenen Flächen, die keine öffentlichen Gehwege sind, etwa Tiefgaragenzufahrten mit starkem Gefälle, besprechen wir die Wahl des Streumittels mit Ihnen.
Ein praktischer Nebeneffekt: Splitt wird ins Haus getragen. Wer den Winterdienst mit der Treppenhausreinigung kombiniert, hat im Winter weniger Ärger mit Steinchen in Eingangsbereich und Aufzug, weil beides aufeinander abgestimmt ist.
Dokumentation im Winterdienst: der Nachweis im Schadenfall
Wenn auf einem Gehweg jemand stürzt, ist die erste Frage: War geräumt und gestreut? Die zweite: Wann? Ohne Nachweis steht im Streitfall die Aussage des Gestürzten gegen die des Eigentümers. Die Dokumentation im Winterdienst ist deshalb kein Formalismus, sondern der wichtigste Teil der Leistung neben dem Räumen selbst.
Wir dokumentieren jeden Einsatz mit Datum, Beginn und Ende, den bearbeiteten Flächen, der Wetterlage und dem verwendeten Streugut. Dazu kommen Fotos der geräumten und gestreuten Flächen mit Zeitstempel. Bei wiederholten Einsätzen am selben Tag wird jeder Einsatz einzeln erfasst.
Diese Nachweise bekommen Sie mit der Abrechnung, und auf Anfrage jederzeit für einen bestimmten Tag. Wenn eine Versicherung, ein Anwalt oder ein Mieter nach einem bestimmten Datum fragt, können Sie sofort antworten, wann und wo wir im Einsatz waren.
Gleichzeitig dient die Dokumentation Ihrer Kontrollpflicht als Eigentümer. Sie zeigt, dass Sie den Dienstleister nicht nur beauftragt, sondern auch überprüft haben. Das ist der Teil der Verantwortung, der bei Ihnen bleibt, auch wenn wir die Arbeit übernehmen.
| Was wir festhalten | Wozu |
|---|
| Datum, Beginn und Ende des Einsatzes | Nachweis der Einsatzzeit |
| Geräumte und gestreute Flächen | Nachweis des Umfangs |
| Wetterlage | Begründung für wiederholte Einsätze |
| Streugut | Nachweis der erlaubten Mittel |
| Fotos mit Zeitstempel | Beleg im Schadenfall |
Haftung im Winterdienst: was übertragen wird und was bleibt
Mit dem Winterdienstvertrag übertragen Sie die Räum- und Streupflicht auf uns. Für die Ausführung haften dann wir: Wenn wir einen vereinbarten Einsatz nicht ausführen oder schlecht ausführen und jemand deshalb zu Schaden kommt, ist das unser Risiko. Dafür haben wir eine Betriebshaftpflichtversicherung, die den Winterdienst abdeckt.
Was bei Ihnen bleibt, ist die sogenannte Überwachungspflicht. Sie müssen sich davon überzeugen, dass der beauftragte Dienstleister seine Arbeit tut. Das bedeutet nicht, dass Sie jeden Morgen aus dem Fenster schauen müssen. Es bedeutet, dass Sie einen geeigneten Dienstleister auswählen, einen klaren Vertrag schließen und gelegentlich prüfen, ob die Arbeit erledigt wird. Unsere Dokumentation macht diese Prüfung einfach.
Wichtig für die Übertragung ist ein Vertrag, der eindeutig regelt, welche Flächen, zu welchen Zeiten, mit welchen Mitteln und wie oft bearbeitet werden. Unklare Formulierungen wie Winterdienst nach Bedarf führen im Schadenfall zu Streit. Wir schreiben deshalb einen Lageplan mit allen Flächen und deren Größe ins Leistungsverzeichnis.
Auch wir geben hier keine Rechtsberatung. Wie Ihre Haftung im Einzelfall aussieht, klärt Ihr Anwalt oder Ihre Haftpflichtversicherung. Wir sorgen dafür, dass der Vertrag klar ist und die Arbeit nachweisbar erledigt wird.
Saisonvertrag für den Winterdienst
Winterdienst in Berlin wird fast immer als Saisonvertrag vereinbart. Die Saison läuft typischerweise von Anfang November bis Ende März. In dieser Zeit sind wir in Bereitschaft und rücken aus, sobald Schnee fällt oder Glätte droht, ohne dass Sie anrufen müssen.
Der Saisonvertrag hat einen entscheidenden Vorteil: Wir planen Personal, Material und Routen für den ganzen Winter. Wer erst beim ersten Schnee einen Dienstleister sucht, findet in Berlin kaum noch jemanden, der Kapazitäten frei hat. Und wer einen Dienstleister ohne Vertrag nur bei Bedarf ruft, hat keine Gewähr, dass er vor sieben Uhr da ist.
Im Saisonvertrag legen wir die Flächen, die Einsatzzeiten, das Streugut, die Dokumentation und die Abrechnung fest. Die Abrechnung kann als Saisonpauschale oder pro Einsatz erfolgen. Die Pauschale ist planbar, unabhängig davon, wie streng der Winter wird. Die Einsatzabrechnung ist in milden Wintern günstiger, in strengen teurer.
Saisonverträge sollten früh geschlossen werden. Wir nehmen Anfragen für den Winterdienst das ganze Jahr an. Für Objekte, die zu Saisonbeginn betreut werden sollen, empfehlen wir die Anfrage bis Ende September, damit die Begehung, das Angebot und die vier Wochen Vorlauf bis zum Einsatzbeginn ohne Eile möglich sind.
Winterdienst Berlin Preise: Pauschale oder pro Einsatz
Für den Winterdienst gibt es zwei Preismodelle. Bei der Abrechnung pro Einsatz kostet die Schneeräumung bei uns ab 0,54 € pro Quadratmeter und Einsatz, der Streudienst ab 0,34 € pro Quadratmeter und Einsatz, jeweils netto. Bei der Saisonpauschale zahlen Sie einen festen Betrag für den Winter, unabhängig von der Zahl der Einsätze.
Welches Modell günstiger ist, lässt sich vorher nicht sagen, weil niemand weiß, wie der Winter wird. Berliner Winter waren in den letzten Jahren unterschiedlich: manche mit wenigen Glättetagen, andere mit längeren Frostperioden. Die Pauschale ist eine Versicherung gegen den strengen Winter, die Einsatzabrechnung eine Wette auf den milden.
Was den Preis bestimmt, sind die Fläche, die Art der Fläche und der Aufwand. Ein gerader Gehweg ist schnell geräumt, eine Treppe mit Geländer oder ein Hof mit vielen Ecken nicht. Wenn Schnee abtransportiert werden muss, weil kein Platz zum Lagern ist, kostet das extra. Das Streugut ist im Preis enthalten, die Splittbeseitigung im Frühjahr wird je nach Vereinbarung gesondert berechnet.
Nach der Begehung bekommen Sie ein Angebot mit Lageplan, Flächen in Quadratmetern und den Preisen für beide Modelle. So können Sie selbst entscheiden.
| Leistung | Startpreis netto | Einheit |
|---|
| Schneeräumung | ab 0,54 € | pro m² und Einsatz |
| Streudienst | ab 0,34 € | pro m² und Einsatz |
| Saisonpauschale | nach Begehung | pro Saison |
| Splittbeseitigung im Frühjahr | nach Begehung | einmalig pro Saison |
Einsatzzeiten und Wetterbeobachtung
Damit die Gehwege zu den vorgeschriebenen Zeiten frei sind, muss der Winterdienst vorher kommen. Bei Schneefall in der Nacht beginnen unsere Einsätze deshalb am frühen Morgen, damit Berufsverkehr und Schulweg sicher sind. Bei Schneefall am Tag kommen wir erneut, solange es die Wetterlage verlangt.
Wir beobachten die Wettervorhersagen und Glättewarnungen des Deutschen Wetterdienstes für Berlin. Wenn Glätte angekündigt ist, planen wir den Einsatz im Voraus. Vorbeugendes Streuen vor angekündigtem Eisregen ist oft wirksamer als Streuen auf bereits gefrorene Flächen.
Die Reihenfolge der Objekte auf unseren Routen planen wir so, dass Objekte mit hohem Fußgängerverkehr, Gewerbe mit frühem Geschäftsbeginn und Häuser mit älteren Bewohnern zuerst bearbeitet werden. Welche Zeiten für Ihr Objekt gelten, steht im Vertrag.
Wenn Glätte unerwartet auftritt, ohne Vorhersage, reagieren wir so schnell wie möglich nach Bekanntwerden. Auch das wird dokumentiert, damit erkennbar ist, wann die Glätte bemerkt und wann gestreut wurde.
Winterdienst für Hausverwaltungen mit mehreren Objekten
Für eine Hausverwaltung mit vielen Objekten ist der Winterdienst eine der aufwendigsten Aufgaben des Jahres. Jedes Objekt hat andere Flächen, manche haben eigene Hausmeister, andere nicht, und beim ersten Schnee klingeln bei der Verwaltung die Telefone.
Wir übernehmen den Winterdienst für alle Objekte einer Verwaltung in einem Rahmenvertrag. Jedes Objekt hat einen eigenen Lageplan mit Flächen und Einsatzzeiten, aber Preise, Dokumentation und Abrechnung sind einheitlich. Die Verwaltung bekommt pro Objekt einen Nachweis für jeden Einsatz und kann Anfragen von Mietern oder Eigentümern sofort beantworten.
Die Kosten für den Winterdienst auf Gehwegen und Zugängen sind nach der Betriebskostenverordnung als Kosten der Straßenreinigung oder der Hauswartstätigkeit umlagefähig. Wir weisen sie auf der Rechnung getrennt aus, damit sie direkt in die Nebenkostenabrechnung übernommen werden können.
Wer bei uns auch den Hausmeisterservice oder die Objektbetreuung bestellt hat, bekommt den Winterdienst im selben Vertrag. Dann kennt das Personal das Objekt bereits, und die Übergänge zwischen Winterdienst, Treppenhausreinigung und Kontrollgang funktionieren ohne Abstimmung.
Winterdienst für Gewerbe, Parkplätze und Höfe
Gewerbeobjekte haben im Winter andere Anforderungen als Wohnhäuser. Kundenparkplätze, Ladezonen, Zufahrten für Lieferverkehr und Eingänge mit Publikumsverkehr müssen vor Geschäftsbeginn frei sein. Ein Supermarkt, eine Arztpraxis oder ein Bürohaus kann es sich nicht leisten, dass Kunden oder Mitarbeiter auf dem Weg zum Eingang stürzen.
Für Gewerbe räumen wir zusätzlich zu den Gehwegen Parkplätze, Zufahrten und Ladezonen. Bei größeren Flächen setzen wir dafür passende Räumtechnik ein. Die Einsatzzeiten richten wir nach Ihren Öffnungszeiten.
Auf privaten Parkplätzen und Zufahrten gilt die Einschränkung für Auftausalz nicht in gleicher Weise wie auf öffentlichen Gehwegen. Trotzdem raten wir zu abstumpfenden Mitteln oder salzarmen Mischungen, weil Salz Beton, Pflaster und Fahrzeuge schädigt. Was wir verwenden, legen wir mit Ihnen fest.
Höfe in Berliner Gewerbehöfen, etwa in Kreuzberg, Wedding oder Moabit, haben oft enge Durchfahrten, Kopfsteinpflaster und viele Ecken. Hier ist Handarbeit gefragt, und die Kosten pro Quadratmeter liegen höher als auf offenen Flächen.
Winterdienst im Berliner Altbau: Hof, Durchgang und Hinterhaus
Im Berliner Altbau mit Vorderhaus, Seitenflügel und Hinterhaus endet der Winterdienst nicht am Gehweg. Die Mieter im Hinterhaus gehen durch den Hausdurchgang und über den Hof zu ihrem Eingang. Dieser Weg ist Teil der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers, auch wenn er nicht öffentlich ist.
Hausdurchgänge sind im Winter besonders tückisch. Hier zieht es, Schmelzwasser vom Hof läuft hinein und gefriert, und die Beleuchtung ist oft schwach. Wir räumen und streuen den Durchgang mit, achten auf Eisbildung an der Schwelle und melden defekte Beleuchtung beim Kontrollgang.
Kopfsteinpflaster in Höfen hält Schnee und Eis in den Fugen. Hier reicht ein Schieber nicht. Wir arbeiten mit Besen und Streugut, das in die Fugen fällt und dort greift. Die Splittbeseitigung im Frühjahr ist auf Kopfsteinpflaster aufwendiger, was wir im Angebot berücksichtigen.
Viele Altbauten haben Kellerabgänge im Hof, Treppen zum Gartenhaus oder Rampen für Fahrräder. Auch diese Flächen nehmen wir in den Lageplan auf, wenn sie genutzt werden.
Wege zu Mülltonnen, Fahrrädern und Garagen
Ein Detail, das in vielen Winterdienstverträgen fehlt, sind die Wege auf dem Grundstück, die nicht zum Hauseingang führen. Der Weg zu den Mülltonnen, zum Fahrradkeller, zur Garage oder zum Wäscheplatz wird täglich genutzt. Wenn hier jemand stürzt, haftet ebenfalls der Eigentümer.
Wir nehmen bei der Begehung alle Wege auf dem Grundstück auf und fragen, welche davon im Winter genutzt werden. Jeder genutzte Weg kommt mit seiner Fläche in den Lageplan. Wege, die im Winter gesperrt werden sollen, etwa ein Gartenweg, kennzeichnen wir im Plan und empfehlen eine Absperrung oder ein Schild.
Für die Mülltonnen kommt eine zweite Aufgabe hinzu: An Abholtagen müssen die Tonnen an die Straße. Wenn der Weg dorthin nicht geräumt ist, bleiben die Tonnen stehen. Im Hausmeisterservice übernehmen wir den Mülltonnenservice und den Winterdienst zusammen, damit beides zusammenpasst.
Was passiert, wenn viele Objekte gleichzeitig Schnee haben
Der kritische Moment im Winterdienst ist der erste starke Schneefall. Dann brauchen alle Objekte gleichzeitig einen Einsatz, und jeder Dienstleister stößt an seine Grenzen. Wer zu viele Objekte für zu wenig Personal angenommen hat, kommt zu spät.
Wir planen deshalb die Zahl der Objekte, die wir im Winterdienst betreuen, nach unserer Kapazität bei starkem Schneefall, nicht nach einem durchschnittlichen Wintertag. Für jedes Objekt gibt es eine Route, eine Reihenfolge und eine Vertretung, wenn jemand ausfällt. Ausfall ist unser Planungsproblem, nicht Ihr Terminproblem.
Für die Verwaltung bedeutet das: Sie muss beim ersten Schnee nicht anrufen und nachfragen. Der Einsatz läuft, und der Nachweis kommt.
Treppen, Rampen und Eingänge: die gefährlichsten Stellen
Die meisten Stürze im Winter passieren nicht auf dem geraden Gehweg, sondern an Übergängen: auf der Eingangstreppe, auf der Rampe zum Fahrradkeller, an der Schwelle zum Hausdurchgang, auf den Stufen zur Tiefgarage. Hier ist die Fläche oft geneigt, schmal oder schlecht beleuchtet, und Schmelzwasser vom Dach oder aus dem Haus gefriert schnell.
Im Lageplan markieren wir solche Stellen gesondert. Sie werden bei jedem Einsatz besonders sorgfältig geräumt und gestreut, auch wenn der Rest der Fläche nur leicht betroffen ist. Bei Treppen räumen wir jede Stufe einzeln, Handläufe halten wir frei.
Ein häufiger Grund für Eis vor dem Eingang sind tropfende Dachrinnen oder Fallrohre, deren Ablauf verstopft ist. Das melden wir beim Einsatz mit Foto an die Verwaltung, denn Streuen allein löst das Problem nicht. Wenn sich vor dem Eingang immer wieder Eis bildet, ist die Ursache oft schnell zu beheben, und der Winterdienst wird günstiger.
Bei Gewerbeobjekten kommen Eingangsbereiche mit glatten Bodenbelägen hinzu, auf die Kunden mit nassen Schuhen treten. Hier helfen Schmutzfangmatten, die wir im Winter auslegen und pflegen können, wenn das vereinbart ist.
Streugut, Streugutkisten und Material
Das Streugut ist im Preis des Winterdienstes enthalten. Wir verwenden abstumpfende Mittel in einer Körnung, die auf Gehwegen gut greift und sich im Frühjahr gut entfernen lässt. Auf Wunsch verwenden wir Granulat, das wiederverwendbar ist und weniger Staub erzeugt.
Für Objekte mit vielen Flächen oder schwer erreichbaren Bereichen stellen wir Streugutkisten auf dem Grundstück auf. Dann ist Material vor Ort, wenn Glätte kurzfristig auftritt. Die Kisten füllen wir vor Saisonbeginn und im Laufe des Winters nach. Sie bleiben verschlossen, damit kein Material verschwindet.
Am Ende des Winters entfernen wir das Streugut von Gehwegen, Zugängen und Höfen, wenn das im Vertrag steht. Splitt, der in Gullys und Abläufe gespült wurde, melden wir, damit die Abläufe gereinigt werden können.
Winterdienst durch Mieter oder durch einen Dienstleister
In manchen Berliner Mietverträgen, vor allem in kleineren Häusern, ist geregelt, dass die Mieter den Winterdienst reihum selbst übernehmen. Das kann funktionieren, solange alle Mieter gesund, vor Ort und jederzeit verfügbar sind. In der Praxis scheitert es oft: Ein Mieter ist verreist, ein anderer arbeitet früh, ein dritter kann aus gesundheitlichen Gründen nicht räumen. Und die Kontrollpflicht des Eigentümers bleibt auch hier bestehen.
Viele Eigentümer stellen deshalb auf einen Dienstleister um. Die Kosten können dann als Betriebskosten umgelegt werden, soweit der Mietvertrag das vorsieht, und die Mieter sind von der Pflicht entlastet. Ob und wie eine solche Umstellung im laufenden Mietverhältnis möglich ist, klärt Ihre Verwaltung.
Für uns ändert sich dadurch nichts am Ablauf. Wir nehmen die Flächen auf, erstellen den Lageplan und übernehmen den Winterdienst ab dem vereinbarten Datum, mit derselben Dokumentation wie in jedem anderen Objekt.
So beginnt der Winterdienst-Vertrag
Innerhalb einer Woche nach Ihrer Anfrage besichtigen wir das Objekt und nehmen alle Flächen auf: Gehweg, Zugänge, Wege, Höfe, Treppen, Stellplätze. Wir messen die Flächen, fotografieren sie und notieren Besonderheiten wie Gefälle, Treppen, Kopfsteinpflaster oder fehlenden Platz zum Lagern von Schnee.
Fünf Werktage später bekommen Sie das Angebot mit Lageplan, Flächen in Quadratmetern, Einsatzzeiten, Streugut und Preisen für Pauschale und Einsatzabrechnung. Nach Ihrer Unterschrift nehmen wir das Objekt in unsere Winterplanung auf. Der Einsatzbeginn ist vier Wochen nach Unterschrift oder zum vereinbarten Saisonbeginn.
Vor dem ersten Winter stellen wir auf Wunsch Streugutbehälter auf dem Grundstück auf, damit bei kurzfristiger Glätte Material vor Ort ist. Am Ende der Saison entfernen wir das Streugut und schicken Ihnen eine Übersicht aller Einsätze.