Angebot für Ihr Objekt anfragen.
Drei kurze Schritte, etwa zwei Minuten. Fotos, Grundrisse oder ein vorhandenes Leistungsverzeichnis helfen uns, die Begehung vorzubereiten, sind aber kein Muss.
Häufige Fragen zur Angebotsanfrage.
Welche Unterlagen helfen bei der Anfrage?
Fotos von Treppenhaus, Böden, Fenstern oder der Küchenwand, ein Grundriss, ein bestehendes Leistungsverzeichnis oder die Ausschreibung Ihrer Hausverwaltung. Bei Küchenmontagen hilft der Küchenplan mit Aufmaß, bei Malerarbeiten ein Foto pro Raum. Nichts davon ist Pflicht: Was fehlt, sehen wir bei der Begehung.
Welche Dateien kann ich hochladen?
Fotos als JPG, PNG oder WebP und Dokumente als PDF, bis zu acht Dateien mit je bis zu 10 MB. Fotos vom Smartphone werden beim Hochladen automatisch verkleinert. Andere Formate wie Excel oder Word speichern Sie bitte als PDF oder senden sie per E-Mail an [email protected] mit der Referenz aus der Bestätigung.
Was kostet die Begehung?
Ob die Begehung berechnet wird, hängt vom Umfang des Auftrags ab. Für laufende Verträge über Gebäudereinigung, Hausmeisterservice oder die Sanierung mehrerer Wohnungen sprechen wir das vorher mit Ihnen ab, damit es keine Überraschung gibt.
Ich brauche nur eine einzelne kleine Arbeit. Bin ich hier richtig?
Nuxa Solutions arbeitet mit laufenden Verträgen und größeren Projekten. Einzelne kleine Aufträge im Haushalt, etwa eine Reparatur oder eine einzelne Küche für Privatkunden, übernimmt MisterFixer, ebenfalls ein Unternehmen der Nuxa Group, unter misterfixer.de.
Was passiert mit meinen Daten und Dateien?
Ihre Angaben und Dateien landen in unserem eigenen System und werden nur für die Bearbeitung dieser Anfrage verwendet. Sie werden nicht öffentlich gespeichert und nicht verkauft. Was genau gespeichert wird und wie lange, steht in der Datenschutzerklärung.
Wie schnell bekomme ich ein Angebot?
Am nächsten Werktag melden wir uns. Die Begehung findet meist innerhalb einer Woche statt, das Angebot mit Leistungsverzeichnis folgt spätestens fünf Werktage danach. Der Einsatz beginnt in der Regel vier Wochen nach Unterschrift.