Gebäudeservice für Hausverwaltungen: was eine Verwaltung wirklich braucht
Eine Hausverwaltung in Berlin verwaltet selten ein Haus, sondern einen Bestand. Zehn, dreißig oder hundert Objekte, jedes mit eigenem Treppenhaus, eigenen Mülltonnen, eigenem Gehweg und eigener Eigentümergemeinschaft oder eigenem Eigentümer. Für jedes Objekt muss jemand die Treppenhausreinigung übernehmen, den Hausmeisterservice, den Winterdienst und bei jedem Mieterwechsel die Instandsetzung der Wohnung. Wer dafür pro Objekt und Gewerk einen eigenen Dienstleister hat, verbringt einen großen Teil der Woche mit Abstimmung, Kontrolle und Rechnungsprüfung.
Nuxa Solutions übernimmt diese Arbeiten für Hausverwaltungen gebündelt. Pro Objekt gibt es ein Leistungsverzeichnis mit allen laufenden Leistungen und den Festpreisen für wiederkehrende Einzelarbeiten. Die Verwaltung hat im Büro einen Ansprechpartner für den ganzen Bestand. Vor Ort arbeitet das Personal, das für das Objekt eingeplant und eingewiesen ist.
Diese Seite erklärt, wie wir mit Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften arbeiten: vom Rahmenvertrag über das Leistungsverzeichnis für die Beschlussvorlage bis zur Abrechnung der Betriebskosten, vom Hausmeisterservice über den Winterdienst bis zur Leerwohnungssanierung und Küchenmontage bei Mieterwechsel.
Rahmenvertrag Gebäudeservice für Hausverwaltungen
Der Rahmenvertrag ist das Fundament der Zusammenarbeit. Er gilt für alle Objekte, die die Verwaltung uns überträgt, und regelt, was für alle gleich ist: Ansprechpartner, Reaktionszeiten, Dokumentation, Abrechnung, Zahlungsziel, Nachbesserung und Kündigung. Zu jedem Objekt gehört ein eigenes Leistungsverzeichnis als Anlage. Kommt ein neues Objekt dazu, wird nur ein neues Leistungsverzeichnis angehängt; der Rahmenvertrag bleibt.
Im Rahmenvertrag stehen außerdem die Festpreise für Arbeiten, die nicht regelmäßig, aber immer wieder anfallen. Das sind vor allem die Wohnungsübergabe mit Protokoll, die Malerarbeiten bei Mieterwechsel nach Wohnungsgröße, die Leerwohnungssanierung, die Küchenmontage und der Stundensatz für Kleinreparaturen. So kann die Verwaltung diese Arbeiten mit einer kurzen Nachricht abrufen, ohne für jede Wohnung ein neues Angebot einzuholen und zu prüfen.
Die Preise gelten zwölf Monate. Danach passen wir sie nur an, wenn sich Lohn- oder Materialkosten ändern, und kündigen das so frühzeitig an, dass die Verwaltung es im Wirtschaftsplan berücksichtigen kann.
- ■Ein Rahmenvertrag für den ganzen Bestand
- ■Ein Leistungsverzeichnis pro Objekt als Anlage
- ■Festpreise für Übergaben, Malerarbeiten, Sanierung und Küchenmontage
- ■Stundensatz für Kleinreparaturen mit Freigabegrenze
- ■Preise zwölf Monate fest
Leistungsverzeichnis für die Beschlussvorlage in der WEG
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft entscheiden die Eigentümer über die Beauftragung des Hausmeisterservice, der Treppenhausreinigung und des Winterdienstes. Die Verwaltung bereitet den Beschluss vor und legt in der Regel Angebote vor. Ein Angebot, das nur eine Pauschale nennt, führt in der Eigentümerversammlung oft zu Fragen: Was ist darin enthalten, wie oft kommt jemand, was kostet extra?
Unser Leistungsverzeichnis beantwortet diese Fragen, bevor sie gestellt werden. Es listet für jede Fläche und jede Leistung den Umfang, den Turnus, die Uhrzeit und den Preis. Es trennt umlagefähige von nicht umlagefähigen Positionen. Es nennt die Freigabegrenze für Kleinreparaturen und den Stundensatz für Arbeiten darüber. Und es beschreibt, wie dokumentiert wird.
Das Verzeichnis ist so aufgebaut, dass die Verwaltung es als Anlage zur Beschlussvorlage verwenden kann. Wenn die Eigentümer mehrere Angebote vergleichen wollen, lässt es sich Position für Position neben andere Angebote legen. Auf Wunsch stellen wir das Verzeichnis in der Eigentümerversammlung selbst vor und beantworten Fragen der Eigentümer.
Eigentümerversammlung: Beschluss, Laufzeit und Wechsel des Dienstleisters
Viele Eigentümergemeinschaften wechseln den Hausmeisterservice oder die Reinigungsfirma erst, wenn die Unzufriedenheit groß ist. Dann muss es schnell gehen, und der Zeitpunkt hängt an der nächsten Eigentümerversammlung. Wir richten uns nach diesem Rhythmus. Wenn die Verwaltung uns vor der Versammlung anfragt, sehen wir uns das Objekt an und liefern das Leistungsverzeichnis rechtzeitig für die Einladung.
Nach dem Beschluss und der Unterschrift beginnen wir in der Regel vier Wochen später. Den Starttermin legen wir so, dass er zur Kündigungsfrist des bisherigen Dienstleisters passt und keine Lücke entsteht. Am ersten Tag machen wir eine Bestandsaufnahme mit Fotos, damit klar ist, in welchem Zustand wir das Objekt übernommen haben.
Für Gemeinschaften, die zunächst nur eine Leistung tauschen wollen, etwa den Winterdienst vor dem nächsten Winter, ist auch das möglich. Weitere Leistungen kommen später per Nachtrag zum Leistungsverzeichnis dazu, ohne dass ein neuer Rahmenvertrag nötig wird.
Betriebskosten umlagefähig abrechnen: Treppenhausreinigung, Hausmeister, Winterdienst
Für Hausverwaltungen ist die Betriebskostenabrechnung einer der aufwändigsten Termine im Jahr. Jede Rechnung muss dem richtigen Objekt und der richtigen Kostenart zugeordnet werden. Beim Hausmeisterservice kommt hinzu, dass ein Teil der Tätigkeiten umlagefähig ist und ein Teil nicht. Wenn der Hausmeister an einem Tag das Treppenhaus kontrolliert, eine Glühbirne tauscht und ein Türschloss repariert, muss die Verwaltung die Kosten aufteilen.
Wir nehmen ihr diese Arbeit ab. In unseren Rechnungen ist jede Position einer Kostenart zugeordnet: Gebäudereinigung, Hauswart, Gartenpflege, Winterdienst als umlagefähige Positionen; Instandhaltung, Reparatur und Renovierung als nicht umlagefähige Positionen. Die Rechnung ist pro Objekt ausgestellt und mit Fotos belegt.
So lässt sich die Betriebskostenabrechnung direkt aus unseren Rechnungen aufbauen. Fragt ein Mieter nach, ob eine Leistung erbracht wurde, hat die Verwaltung den Beleg mit Foto und Uhrzeit. Bei der Belegeinsicht durch Mieter ist das ein deutlicher Vorteil gegenüber einer Pauschalrechnung ohne Nachweis.
| Kostenart nach BetrKV | Unsere Leistung | Umlagefähig |
|---|
| Gebäudereinigung | Treppenhausreinigung, Reinigung Gemeinschaftsflächen | ja |
| Hauswart | Kontrollgang, Sichtprüfung, Mülltonnen, Pflege | ja |
| Gartenpflege | Rasen, Hecken, Laub | ja |
| Straßenreinigung / Winterdienst | Räumen und Streuen | ja |
| Instandhaltung | Kleinreparaturen, Malerarbeiten, Küchenmontage | nein |
Hausmeisterservice für Hausverwaltungen: Kosten und Leistungsumfang
Der Hausmeisterservice ist die Leistung, an der eine Verwaltung am schnellsten merkt, ob ein Dienstleister funktioniert. Ein guter Hausmeister sieht, was kaputt ist, bevor es ein Mieter meldet. Er weiß, welche Tür klemmt, welche Leuchte flackert und wann der Müll abgeholt wird. Er begleitet den Schornsteinfeger und den Wartungstechniker und ist bei der Wohnungsübergabe dabei.
Unser Hausmeisterservice für Hausverwaltungen umfasst den Kontrollgang nach Plan, in der Regel einmal pro Woche, die Sichtprüfung von Treppenhaus, Kellern, Dachboden, Türen, Fenstern, Beleuchtung, Klingelanlage, Briefkästen, Müllplätzen und Außenanlagen, das Bereitstellen der Mülltonnen, das Melden von Schäden mit Foto und kleine Arbeiten bis zur Freigabegrenze.
Die Kosten für den Hausmeisterservice berechnen wir als Pauschale pro Objekt oder ab 0,21 € pro m² Wohnfläche und Monat. Was mit der Pauschale abgegolten ist, steht im Leistungsverzeichnis. Kleinreparaturen über die Pauschale hinaus berechnen wir ab 37 € pro Stunde zuzüglich Material. Zählerablesung und Wohnungsübergaben werden gesondert ausgewiesen, damit die Verwaltung sie richtig zuordnen kann.
Treppenhausreinigung im Berliner Altbau und in der Großsiedlung
Die Treppenhausreinigung ist die sichtbarste Leistung im Haus. Jeder Mieter geht mehrmals am Tag durch das Treppenhaus, und jeder sieht, ob es sauber ist. Im Berliner Altbau sind die Treppen oft aus Holz, mit Linoleum belegt oder aus Terrazzo, mit hohen Fenstern, gedrechselten Geländern und Stuck. In den Großsiedlungen der sechziger bis achtziger Jahre gibt es Kunststeinstufen, Aufzüge, lange Flure und große Eingangsbereiche mit Briefkastenanlagen.
Wir reinigen jeden Belag mit dem Mittel, das zu ihm passt. Holztreppen werden nebelfeucht gewischt, damit kein Wasser in die Fugen zieht, Terrazzo und Kunststein werden mit pH-neutralen Mitteln gereinigt, Linoleum wird gepflegt, damit es nicht spröde wird. Handläufe, Geländer, Lichtschalter, Briefkästen und Türen werden bei jeder Reinigung abgewischt, Fenster, Heizkörper und Kellerabgänge nach Turnus.
Die Treppenhausreinigung kostet ab 31 € pro Aufgang und Reinigung. Der Preis für Ihr Objekt hängt von der Anzahl der Geschosse, dem Belag, dem Turnus und den zusätzlichen Flächen ab. Jede Reinigung wird mit Foto und Uhrzeit dokumentiert.
Winterdienst für Hausverwaltungen in Berlin
In Berlin müssen Eigentümer die Gehwege vor ihren Grundstücken bei Schnee und Glätte räumen und streuen. Das Straßenreinigungsgesetz regelt, in welcher Zeit und in welcher Breite. Die Pflicht kann vertraglich auf einen Dienstleister übertragen werden, die Verwaltung bleibt aber verpflichtet, den Dienstleister sorgfältig auszuwählen und zu kontrollieren. Wenn jemand auf einem nicht gestreuten Gehweg stürzt, ist die Dokumentation entscheidend.
Unser Winterdienst räumt und streut nach festem Plan, bei Schneefall und Glätte morgens vor dem Berufsverkehr und bei Bedarf mehrmals am Tag. Wir streuen mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Granulat, weil Salz auf Berliner Gehwegen grundsätzlich nicht erlaubt ist. Jeder Einsatz wird mit Foto, Uhrzeit und Fläche festgehalten.
Schneeräumung kostet ab 0,54 € pro m² und Einsatz, Streudienst ab 0,34 € pro m² und Einsatz. Für Objekte, in denen die Verwaltung eine Pauschale für die Saison bevorzugt, rechnen wir auch so ab. Die Kosten des Winterdienstes sind als Straßenreinigung umlagefähig.
Kleinreparaturen im Bestand: Freigabegrenze und Ablauf
Kleinreparaturen sind der Bereich, in dem sich am meisten Zeit sparen lässt. Ein Mieter meldet eine klemmende Wohnungstür, ein loses Treppengeländer, eine kaputte Leuchte im Keller oder eine undichte Silikonfuge im Bad. Wenn die Verwaltung für jede dieser Meldungen einen Handwerker suchen, einen Termin abstimmen und eine Rechnung prüfen muss, dauert eine einfache Reparatur Wochen.
Im Rahmenvertrag vereinbaren wir eine Freigabegrenze, bis zu der wir Kleinreparaturen ohne Rückfrage ausführen. Die Verwaltung leitet die Meldung an uns weiter, wir vereinbaren den Termin mit dem Mieter, reparieren und schicken Foto und Rechnung. Liegt die Reparatur über der Grenze, schicken wir zuerst Fotos und eine Kostenschätzung und warten auf die Freigabe.
Kleinreparaturen berechnen wir ab 37 € pro Stunde zuzüglich Material. Arbeiten, die eine Elektro- oder Sanitärfachkraft erfordern, koordinieren wir mit Berliner Fachbetrieben, sodass die Verwaltung auch dafür nur einen Ansprechpartner hat.
Mieterwechsel: Wohnungsübergabe, Leerwohnungssanierung, Neuvermietung
Jede leer stehende Wohnung kostet Miete. Bei einem Mieterwechsel kommt es deshalb darauf an, wie schnell die Wohnung wieder vermietbar ist. Der Ablauf beginnt mit der Wohnungsübergabe. Wir halten mit dem Wohnungsübergabeprotokoll den Zustand jedes Raumes fest, lesen die Zähler ab, nehmen die Schlüssel entgegen und fotografieren alles. Die Wohnungsübergabe kostet ab 68 €.
Danach beginnt die Leerwohnungssanierung. Wände und Decken werden gestrichen, Dübellöcher und kleine Schäden gespachtelt, Silikonfugen in Bad und Küche erneuert, Türen und Fenster eingestellt, defekte Steckdosenabdeckungen und Lichtschalter getauscht, bei Bedarf Böden erneuert. Am Ende steht die Endreinigung. Eine malermäßige Sanierung ist in der Regel in fünf Werktagen fertig.
Eine Wohnungsrenovierung für zwei Zimmer bis etwa 55 m² beginnt bei 1.008 € netto. Im Rahmenvertrag vereinbaren wir Festpreise pro Wohnungsgröße. Die Verwaltung schickt Adresse und Auszugstermin, und wir melden uns mit dem Fertigstellungstermin und nach Abschluss mit den Fotos, die direkt für die Neuvermietung genutzt werden können.
Malerarbeiten bei Mieterwechsel: Festpreis pro Wohnung
Die Malerarbeiten sind bei fast jedem Mieterwechsel der größte Posten. Ob der ausziehende Mieter die Schönheitsreparaturen selbst übernehmen muss, hängt vom Mietvertrag ab und ist in der Rechtsprechung oft strittig. In der Praxis streichen viele Verwaltungen die Wohnung selbst, um schnell neu vermieten zu können. Dann zählt, dass die Malerarbeiten planbar und sauber sind.
Wir streichen Wände und Decken in Weiß oder in den Farben, die die Verwaltung vorgibt, mit Dispersionsfarbe, die für Mietwohnungen geeignet ist. Vor dem Anstrich werden Löcher und Risse gespachtelt, Nikotin- und Wasserflecken mit Sperrgrund behandelt und Böden, Fenster und Türen abgedeckt. Heizkörper, Türen und Zargen lackieren wir auf Wunsch mit.
Malerarbeiten kosten ab 11,80 € pro m² netto, das sind 14 € inklusive Mehrwertsteuer. Für Verwaltungen mit vielen Mieterwechseln vereinbaren wir Festpreise pro Wohnungsgröße, zum Beispiel für eine Einzimmerwohnung, eine Zweizimmerwohnung und eine Dreizimmerwohnung. So steht vor Beginn fest, was die Wohnung kostet.
Küchenmontage in Mietwohnungen
Eine Mietwohnung mit Einbauküche ist leichter zu vermieten und erlaubt in vielen Fällen eine höhere Miete. Bei einem Mieterwechsel stellt sich oft die Frage, ob die alte Küche bleibt, eine neue eingebaut wird oder der Vormieter seine Küche mitnimmt und eine Lücke hinterlässt. Wir übernehmen in allen drei Fällen.
Wir bauen alte Küchen ab und entsorgen sie auf Wunsch, montieren neue Einbauküchen aus dem Möbelhandel oder vom Küchenstudio der Verwaltung, tauschen einzelne Arbeitsplatten, Fronten oder Geräte und schließen die Geräte an vorhandene Anschlüsse an. Arbeiten an der Elektroinstallation, etwa ein neuer Herdanschluss, macht eine Elektrofachkraft.
Eine Standardküche bis 5 m montieren wir ab 503 € netto, das sind 599 € inklusive Mehrwertsteuer. Der Tausch einer Arbeitsplatte bis 4 m kostet ab 587 € netto. Für Verwaltungen, die mehrere Wohnungen mit derselben Küche ausstatten, gilt ein Festpreis pro Küchentyp. Die Küchenmontage planen wir nach den Malerarbeiten in denselben Sanierungstermin, damit die Wohnung in einem Durchgang fertig wird.
Gartenpflege, Müllplatz und Außenanlagen in der Wohnanlage
Was ein Mieter beim Heimkommen zuerst sieht, ist nicht das Treppenhaus, sondern der Weg dorthin. Ein überquellender Müllplatz, ungemähter Rasen, Laub auf dem Weg oder verwilderte Hecken prägen den Eindruck einer Wohnanlage stärker als jede Fassade. Gleichzeitig sind das Arbeiten, die in vielen Verträgen nur ungenau geregelt sind.
Wir nehmen die Außenanlagen in das Leistungsverzeichnis mit Turnus und Umfang auf. Der Rasen wird in der Wachstumszeit nach Plan gemäht, Hecken und Sträucher werden geschnitten, Beete gejätet, Laub im Herbst von Wegen und Rasenflächen entfernt. Der Müllplatz wird beim Kontrollgang aufgeräumt, Beistellungen neben den Tonnen werden gemeldet und auf Wunsch beseitigt, die Tonnen werden zu den Abholterminen an die Straße und zurück gestellt.
Gartenpflege ist in der Regel umlagefähig, das Entsorgen von Sperrmüll, den Unbekannte am Müllplatz abgestellt haben, kann es unter Umständen auch sein. Wir weisen beides getrennt aus. Größere Arbeiten wie Baumfällungen oder Neuanlagen von Beeten sind nicht Teil der laufenden Pflege; dafür erstellen wir auf Wunsch ein gesondertes Angebot oder empfehlen einen Fachbetrieb.
Kontakt mit Mietern: Termine, Aushänge, Meldungen
Viele Arbeiten im Bestand betreffen die Mieter direkt. Eine Kleinreparatur in der Wohnung braucht einen Termin, der Austausch der Briefkastenanlage einen Aushang, die Reinigung des Kellers die Information, dass Fahrräder und Kisten an einem bestimmten Tag nicht im Gang stehen dürfen. Wenn die Verwaltung jeden dieser Kontakte selbst übernimmt, bleibt sie Vermittlerin für alles.
Nach Absprache übernehmen wir diese Abstimmung. Bei Kleinreparaturen in Wohnungen vereinbaren wir den Termin direkt mit dem Mieter, auf Grundlage der Meldung, die uns die Verwaltung weiterleitet. Für Arbeiten in Gemeinschaftsflächen hängen wir rechtzeitig einen Aushang mit Datum, Uhrzeit und Kontakt aus. Mieter, die etwas melden wollen, können sich weiter an die Verwaltung wenden; was uns direkt erreicht, geben wir an die Verwaltung weiter, damit sie den Überblick behält.
Was wir nicht tun: Wir geben Mietern keine Auskunft zu Mietvertrag, Betriebskosten oder Mietminderung. Diese Fragen gehören zur Verwaltung, und wir verweisen die Mieter dorthin.
Grundreinigung und Bauendreinigung im Bestand
Neben der wöchentlichen Treppenhausreinigung gibt es im Bestand immer wieder Anlässe für eine gründlichere Reinigung. Nach einem langen Winter sind die Eingangsbereiche grau von Streugut und Schmutz, Kellergänge und Fahrradräume sind über Jahre verstaubt, Treppenhausfenster sind seit langem nicht mehr von außen gereinigt worden. Nach einer Strangsanierung, einem Fenstertausch oder der Erneuerung der Elektrik liegt Baustaub in Treppenhaus und Wohnungen.
Für diese Fälle bieten wir die Grundreinigung und die Bauendreinigung an. Bei der Grundreinigung im Treppenhaus werden Böden maschinell gereinigt und, je nach Belag, neu gepflegt, Fenster, Rahmen, Heizkörper, Türen und Geländer gründlich gereinigt, Spinnweben und Staub aus Ecken und von Leuchten entfernt. Bei der Bauendreinigung nach Sanierungsarbeiten entfernen wir Baustaub, Mörtel- und Farbreste aus Treppenhaus, Kellern und Wohnungen, damit die Mieter wieder normal wohnen können.
Den Preis kalkulieren wir nach Fläche und Verschmutzung. Viele Verwaltungen nehmen eine jährliche Grundreinigung des Treppenhauses in das Leistungsverzeichnis auf, damit sie nicht jedes Jahr neu beauftragt werden muss.
Personal, Schlüssel und Vertretung
Für jedes Objekt planen wir das Personal ein, das dort arbeitet, und weisen es vor dem ersten Einsatz ein: Zugänge, Schlüssel, Besonderheiten des Hauses, Ansprechpartner, Mülltermine, Räumflächen im Winter. Die Einweisung halten wir schriftlich fest, damit jede Vertretung dieselben Informationen hat.
Schlüssel verwalten wir in einem gesicherten Schlüsselschrank im Büro, mit Ausgabeliste. Wer einen Schlüssel nimmt, trägt sich ein, und am Ende des Einsatzes kommt er zurück. Bei Verlust informieren wir die Verwaltung sofort. Bei Objekten mit elektronischer Schließanlage arbeiten wir mit den Transpondern, die uns die Verwaltung zuteilt.
Wenn jemand aus dem Personal krank ist oder Urlaub hat, übernimmt eine Vertretung, die das Objekt aus der schriftlichen Einweisung kennt. Für die Verwaltung ändert sich nichts: Die Leistung wird erbracht, dokumentiert und abgerechnet wie sonst auch. Ausfall ist unser Problem, nicht Ihres.
Wenn neue Objekte in die Verwaltung kommen
Hausverwaltungen übernehmen regelmäßig neue Objekte, sei es durch einen Verwalterwechsel in einer WEG, durch den Kauf eines Hauses durch einen bestehenden Kunden oder durch die Übernahme eines Bestands von einer anderen Verwaltung. Mit dem Objekt kommen oft bestehende Verträge für Reinigung, Hausmeister und Winterdienst, deren Umfang und Qualität die neue Verwaltung erst kennenlernen muss.
Wir helfen bei diesem Übergang. Auf Wunsch sehen wir uns das neue Objekt an, bevor die Verwaltung entscheidet, ob sie die bestehenden Verträge fortführt oder kündigt. Wir halten den Zustand mit Fotos fest, vergleichen die bestehenden Leistungen mit dem, was das Objekt tatsächlich braucht, und erstellen ein Leistungsverzeichnis, das die Verwaltung den bestehenden Verträgen gegenüberstellen kann. Wenn sie wechseln will, planen wir den Start passend zur Kündigungsfrist.
Für die Verwaltung bedeutet das einen sauberen Anfang: einen dokumentierten Ausgangszustand, ein Leistungsverzeichnis nach ihrem Standard und einen Dienstleister, der für alle ihre Objekte nach denselben Regeln arbeitet.
Dokumentation und Abrechnung für Hausverwaltungen
Jede Arbeit, die wir für eine Hausverwaltung erbringen, ist dokumentiert. Bei der Treppenhausreinigung ein Foto nach jeder Reinigung, beim Kontrollgang Fotos von Auffälligkeiten, im Winterdienst Foto und Uhrzeit jedes Einsatzes, bei Reparaturen Fotos vorher und nachher, bei Malerarbeiten und Küchenmontage Fotos jedes Raumes.
Abgerechnet wird nach jeder abgeschlossenen Arbeit, pro Objekt, mit Fotoprotokoll, zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Laufende Leistungen wie Treppenhausreinigung und Hausmeisterservice rechnen wir am Ende jedes Leistungszeitraums ab. Mieterwechsel, Malerarbeiten und Küchenmontagen nach Fertigstellung der jeweiligen Wohnung. Was nicht in Ordnung ist, bessern wir nach, bevor die Rechnung fällig wird.
Für die Verwaltung bedeutet das: Jede Rechnung kann ohne Rückfrage geprüft und dem Objekt zugeordnet werden. Beschwerden von Mietern oder Eigentümern lassen sich mit Belegen beantworten.
Gebäudeservice für Hausverwaltungen in allen Berliner Bezirken
Hausverwaltungen in Berlin haben oft Bestände in mehreren Bezirken. Ein Altbau in Schöneberg, eine Wohnanlage aus den siebziger Jahren in Steglitz, ein Neubau in Pankow. Wir arbeiten in allen zwölf Bezirken, von unserem Büro in Marienfelde aus, und im angrenzenden Brandenburg.
Im Altbau in Prenzlauer Berg, Kreuzberg, Neukölln und Schöneberg geht es um Treppenhausreinigung auf Holz und Terrazzo, Malerarbeiten an hohen Decken und Küchenmontage in Räumen mit schiefen Wänden. In den Großsiedlungen in Marzahn-Hellersdorf, Gropiusstadt, Märkisches Viertel und Spandau geht es um viele gleiche Wohnungen, Mieterwechsel im Takt und Hausmeisterservice für große Außenanlagen und lange Gehwege im Winterdienst. In den Villenvierteln in Zehlendorf und Frohnau geht es um kleinere Gemeinschaften mit großen Gärten und Wegen.
- ■Altbau: Holztreppen, Terrazzo, Stuck, hohe Decken
- ■Großsiedlung: viele gleiche Wohnungen, große Außenanlagen
- ■Neubau: Grundreinigung, Bauendreinigung, Küchen in Serie
- ■Brandenburg: Potsdam, Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf