Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Nuxa Solutions GmbH i.G. · Wilhelm-von-Siemens-Straße 26/28 · 12277 Berlin
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen der Nuxa Solutions GmbH (nachfolgend „Nuxa Solutions“) und ihren Auftraggebern, insbesondere für Gebäudereinigung, Hausmeisterservice, Winterdienst, Reparaturservice, Wohnungssanierung, Malerarbeiten, Montageleistungen und Objekteinrichtung.
(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Grundlage jedes Angebots ist ein Leistungsverzeichnis, das Umfang, Turnus und Preis jeder Leistung beschreibt. Es wird in der Regel nach einer Begehung des Objekts erstellt.
(2) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder in Textform erklärten Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Rahmenverträge regeln die Bedingungen für wiederkehrende Leistungen und Einzelaufträge.
§ 3 Preise
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die im Angebot genannten Preise gelten für die Dauer von zwölf Monaten ab Vertragsbeginn, sofern nichts anderes vereinbart ist. Leistungen, die über das Leistungsverzeichnis hinausgehen, werden nur nach Auftrag des Auftraggebers ausgeführt und gesondert berechnet.
(3) Auf der Website genannte ab-Preise sind Richtwerte; maßgeblich ist der Preis im Angebot.
§ 4 Abrechnung und Zahlung
(1) Abgerechnet wird nach Leistung: Nach jeder abgeschlossenen Arbeit wird eine Rechnung mit Fotoprotokoll gestellt.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt den Zugang zu den Objekten, Schlüssel, Strom und Wasser in dem für die Leistung erforderlichen Umfang zur Verfügung und benennt einen Ansprechpartner.
(2) Der Auftraggeber informiert Nuxa Solutions rechtzeitig über Umstände, die die Ausführung beeinflussen, etwa Baumaßnahmen, geänderte Zugangszeiten oder besondere Gefahren im Objekt.
(3) Kann eine Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht ausgeführt werden, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen; ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
§ 6 Ausführung und Vertretung
Nuxa Solutions bestimmt das eingesetzte Personal. Bei Ausfall von Mitarbeitern sorgt Nuxa Solutions für Vertretung. Ein Anspruch auf den Einsatz bestimmter Personen besteht nicht.
§ 7 Abnahme und Nachbesserung
(1) Werkleistungen werden nach Fertigstellung abgenommen; die Abnahme kann durch ein Abnahmeprotokoll dokumentiert werden.
(2) Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Ausführung bzw. Abnahme, in Textform anzuzeigen. Nuxa Solutions bessert berechtigt beanstandete Leistungen nach, in der Regel bevor die Rechnung fällig wird.
§ 8 Haftung
(1) Nuxa Solutions haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Nuxa Solutions nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Für überlassene Schlüssel haftet Nuxa Solutions nach den gesetzlichen Bestimmungen; der Verlust eines Schlüssels ist unverzüglich anzuzeigen.
§ 9 Laufzeit und Kündigung von Rahmenverträgen
(1) Rahmenverträge werden für die im Vertrag genannte Laufzeit geschlossen und verlängern sich, soweit dort vereinbart, jeweils um die vereinbarte Dauer, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: November 2026