Was kostet ein Hausmeisterservice in Berlin?
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Das hängt von Objektgröße, Turnus und Leistungsumfang ab. Für Wohnanlagen rechnen wir meist mit einer monatlichen Pauschale pro Objekt, ab 0,21 Euro netto pro Quadratmeter Wohnfläche. Einzelne Einsätze in Gewerbeobjekten kosten ab 35 Euro netto pro Stunde, Kleinreparaturen ab 37 Euro netto pro Stunde zuzüglich Material. Ein Mehrfamilienhaus mit einem Aufgang und wenig Außenfläche liegt dabei deutlich unter einer Wohnanlage mit Tiefgarage, Spielplatz und großen Grünflächen. Den verbindlichen Festpreis bekommen Sie nach der Begehung. Er gilt zwölf Monate und steht mit allen Einzelleistungen im Leistungsverzeichnis, damit Sie ihn in die Wirtschaftsplanung übernehmen können.
Was kostet Gebäudereinigung oder Büroreinigung in Berlin?
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Unterhaltsreinigung wird meist pro Quadratmeter und Monat oder als Monatspauschale berechnet. Für ein Büro bis 100 Quadratmeter mit einer Reinigung pro Woche beginnt unser Preis bei 645 Euro netto im Monat. Die Treppenhausreinigung kostet ab 31 Euro netto pro Aufgang und Reinigung bis zur vierten Etage, die Fenster- und Glasreinigung ab 2,15 Euro netto pro Quadratmeter Glasfläche. Wie hoch der Preis für Ihr Objekt ausfällt, hängt von Fläche, Bodenbelägen, Turnus und Uhrzeit ab. Deshalb machen wir den Festpreis nach der Begehung und nicht am Telefon.
Sind Hausmeisterkosten auf die Mieter umlagefähig?
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Die laufenden Kosten für Hauswart, Gebäudereinigung, Gartenpflege und Winterdienst gehören nach der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten. Nicht umlagefähig sind Reparaturen, Instandhaltung und Verwaltungsaufgaben, auch wenn sie vom Hausmeister erledigt werden. Damit die Nebenkostenabrechnung stimmt, trennt unser Leistungsverzeichnis beide Bereiche: Sie sehen für jede Position, ob sie umlagefähig ist. Das spart bei der Abrechnung Zeit und vermeidet Widersprüche von Mietern. Im Zweifel klären Sie die Einordnung mit Ihrer Steuerberatung oder Rechtsberatung.
Was gehört zu einer Treppenhausreinigung?
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Zur Treppenhausreinigung gehören in der Regel das Kehren und feuchte Wischen von Stufen und Podesten, das Abwischen von Handläufen und Geländern, die Reinigung von Briefkastenanlage, Klingeltableau, Lichtschaltern, Fensterbänken und Eingangstüren sowie das Entfernen von Spinnweben. Kellerflure, Dachbodenzugänge und Fenster im Treppenhaus nehmen wir je nach Vertrag in einem eigenen Turnus dazu. Bei jedem Einsatz sehen wir auch nach Schäden, Verschmutzungen durch Dritte oder Gegenständen im Fluchtweg und halten sie im Fotoprotokoll fest. Der Preis beginnt bei 31 Euro netto pro Aufgang und Reinigung.
Übernehmen Sie den Winterdienst in Berlin, auch am Wochenende?
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Ja. Der Winterdienst gilt bei Schnee und Glätte an allen Tagen, auch an Wochenenden und Feiertagen, so wie es die Räum- und Streupflicht verlangt. Wir räumen Gehwege, Zugänge, Hofflächen und Parkplätze und streuen mit abstumpfenden Mitteln, weil Auftausalz auf Berliner Gehwegen grundsätzlich nicht erlaubt ist. Jeder Einsatz wird mit Uhrzeit und Foto dokumentiert. Abgerechnet wird nach Fläche und Einsatz: Schneeräumung ab 0,54 Euro netto, Streudienst ab 0,34 Euro netto pro Quadratmeter. Den Winterdienst können Sie allein oder zusammen mit Hausmeisterservice und Objektbetreuung vereinbaren.
Wie schnell bekomme ich ein Angebot?
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Nach Ihrer Anfrage melden wir uns am nächsten Werktag und schlagen einen Termin für die Begehung vor, der in der Regel innerhalb einer Woche liegt. Bei der Begehung sehen wir uns Flächen, Zugänge, Technikräume und Außenanlagen an und fragen nach Ihren Abläufen. Spätestens fünf Werktage nach der Begehung haben Sie das Angebot mit vollständigem Leistungsverzeichnis. Für Verwaltungen mit mehreren Objekten planen wir die Begehungen als Tour, damit Sie nicht für jedes Haus einen eigenen Termin brauchen.
Wer kommt, wenn jemand ausfällt?
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Jemand von uns. Ausfall durch Krankheit, Urlaub oder Verkehr ist unser Planungsproblem, nicht Ihr Terminproblem. Jeder Vertrag enthält eine Vertretungsregel, und das Personal wird vor dem ersten Einsatz in Ihr Objekt eingewiesen, damit auch eine Vertretung weiß, wo der Schlüssel liegt und was zu tun ist. Wer vor Ort arbeitet, entscheiden wir nach Einsatzplan. Ihr Ansprechpartner im Büro bleibt derselbe, und er ist es auch, der Sie informiert, falls sich an einem Termin etwas ändert.
Wie wird abgerechnet?
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Nach jeder abgeschlossenen Arbeit bekommen Sie eine Rechnung mit Fotoprotokoll, zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Jede Position ist nachvollziehbar: was gemacht wurde, wann, mit welchem Ergebnis. Die Preise stehen im Leistungsverzeichnis und gelten zwölf Monate. Leistungen, die nicht im Verzeichnis stehen, führen wir nur nach Ihrer Freigabe aus, mit eigenem Preis. Material für Reparaturen und Entsorgung werden gesondert ausgewiesen.
Was passiert, wenn etwas nicht in Ordnung ist?
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Sie melden es Ihrem Ansprechpartner, am besten mit Foto. Wir bessern nach, bevor die Rechnung fällig wird, und dokumentieren die Nacharbeit ebenfalls mit Foto. Das steht so im Angebot und im Vertrag. Bei der laufenden Reinigung erledigen wir Nacharbeiten in der Regel am nächsten Werktag. Wiederholt sich ein Mangel, ändern wir den Ablauf oder den Turnus, statt denselben Fehler jede Woche nachzubessern.
Welche Unterlagen bekomme ich für die Eigentümerversammlung?
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Mit dem Angebot bekommen Sie ein Leistungsverzeichnis, das Sie direkt als Anlage zur Beschlussvorlage verwenden können: alle Leistungen mit Turnus und Preis, getrennt nach umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten, dazu Vertragslaufzeit, Vertretungsregel und Nachweisform. Wenn es hilft, erläutern wir das Angebot auch in der Eigentümerversammlung oder in einem Termin mit dem Verwaltungsbeirat.
Wie lange läuft ein Vertrag für Gebäudereinigung oder Hausmeisterservice?
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Unsere Verträge für laufende Leistungen sind auf Dauer angelegt, und die Preise aus dem Leistungsverzeichnis gelten jeweils zwölf Monate. Laufzeit und Kündigungsfristen stimmen wir bei der Angebotserstellung mit Ihnen ab, damit sie zu Ihrer Wirtschaftsplanung, zur Amtszeit eines Verwaltungsbeirats oder zu Ihrem Mietvertrag passen. Ändert sich während der Laufzeit etwas am Objekt, zum Beispiel durch neue Flächen oder einen anderen Turnus, passen wir das Leistungsverzeichnis an und legen Ihnen die Änderung vorher zur Freigabe vor.
Brauche ich für die Praxisreinigung einen eigenen Hygieneplan?
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Jede Arztpraxis und Zahnarztpraxis hat ohnehin einen Hygieneplan, und die Reinigung richtet sich danach. Wir übernehmen die Vorgaben zu Desinfektionsmitteln, Einwirkzeiten und Reinigungszonen aus Ihrem Plan, weisen das Personal vor dem ersten Einsatz in Ihre Regeln ein und dokumentieren jeden Einsatz. Wenn Ihr Plan Lücken hat, etwa bei Wartebereich oder Personalräumen, sprechen wir das bei der Begehung an. Die medizinische Aufbereitung von Instrumenten gehört nicht zu unseren Leistungen und bleibt bei der Praxis.
Arbeiten Sie auch außerhalb von Berlin?
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Wir betreuen Objekte in allen zwölf Berliner Bezirken und im angrenzenden Brandenburg, zum Beispiel in Potsdam, Teltow, Kleinmachnow oder Falkensee. Für Verwaltungen und Betreiber mit Objekten in anderen Städten sprechen Sie uns an: Wir klären im Gespräch, wie wir dort arbeiten können.
Übernehmen Sie auch einmalige kleine Aufträge?
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Kleine Einzelaufträge wie eine Küchenmontage, ein Regal oder eine Reparatur im Haushalt übernimmt MisterFixer, ebenfalls ein Unternehmen der Nuxa Group. Nuxa Solutions arbeitet mit laufenden Verträgen und größeren Projekten wie Bauendreinigung, Grundreinigung, Objekteinrichtung oder der Sanierung mehrerer Wohnungen. So bekommen beide Seiten das Richtige: kleine Aufträge schnell, laufende Objekte mit Plan.